1. Vertragsgrundlage
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung für alle Kaufverträge.
1.2. Sollte der Käufer mit dem Inhalt des Kaufvertrages nicht einverstanden sein, hat der Käufer spätestens 5 Werktage nach Abschluss des Kaufvertrages, jedoch nicht später als bei der Lieferung Widerspruch einzulegen.
1.3. Nachfolgende Verträge sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsparteien ihnen schriftlich beigetreten sind. Falls der Kaufvertrag vom Wortlaut der Auftragsbestätigung abweicht, hat der Kaufvertrag Vorrang vor der Auftragsbestätigung.
2. Preise
2.1. Preise für Gegenstände/Lieferungen, die nicht umgehend geliefert werden sollen, werden vorbehaltlich Änderungen von öffentlichen Abgaben, Zolltarifen, Devisenkursen usw. vor der Lieferung vereinbart.
2.2. Sind Änderungen wie die in § 2.1. oben genannten erfolgt, ist der Verkäufer berechtigt, zum Ausgleich eine Anpassung der Kaufsumme vorzunehmen.
2.3. Falls der Käufer bei einer Anpassung gemäß obigem § 2.2. mit einer Preissteigerung von mehr als 5 % des vereinbarten Preises belastet wird, kann der Käufer das Kaufgeschäft rückgängig machen. Solch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Preisänderung beim Käufer mitzuteilen. Anderenfalls behält der Kaufvertrag seine Gültigkeit, und der geänderte Preis gilt als vom Käufer angenommen.
3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1. Mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien erfolgt die Lieferung ab Geschäftssitz des Verkäufers.
3.2. Falls vereinbart wird, dass der Verkäufer die Ware versendet, übernimmt der Käufer alle Kosten für Versand, Fracht und ggf. Versicherung. Gleichzeitig geht die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware den Geschäftssitz des Verkäufers verlässt.
3.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache innerhalb von 6 Tagen nach der Mitteilung des Verkäufers abzunehmen, dass die Kaufsache zur Abholung bereitsteht.
3.4. Falls Umstände beim Käufer eine Aussetzung der Lieferung in Bezug auf den vereinbarten Liefertermin erfordern, ist der Verkäufer berechtigt, eine Konzentration der Lieferung vorzunehmen und den Käufer hiervon zu unterrichten. Der Verkäufer ist hiernach berechtigt, eine Rechnung zu übersenden, unabhängig davon, ob der Käufer die Ware wie vereinbart abgeholt hat oder nicht.
4. Haftung des Verkäufers bei Lieferverzug
4.1. Mangels abweichender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung ist der vom Verkäufer angegebene Liefertermin ein ungefährer Termin. Der Verkäufer kann bei jeder Änderung oder Ergänzung des Auftrags eine Änderung des Liefertermins verlangen.
4.2. Der Käufer ist im Falle eines Lieferverzugs nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, es sei denn, der Lieferverzug dauert länger als 30 Tage.
4.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, infolge eines Lieferverzugs durch den Verkäufer oder den eigenen Rücktritt vom Vertrag (unabhängig von der Ursache des Lieferverzugs oder Rücktritts), Schadenersatzforderungen für indirekte Verluste wie Betriebsverluste, Zeitverluste und entgangenen Gewinn geltend zu machen.
4.4. Der Verkäufer kann nicht dazu verpflichtet werden, für Lieferverzug einen Schadenersatz von insgesamt mehr als DKK 100.000,00 pro Kaufvertrag zu zahlen.
4.5. Lieferverzug berechtigt den Käufer – unabhängig von der Ursache des Verzugs – lediglich zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Kaufsache nicht spätestens 4 Wochen nach der vereinbarten Lieferfrist geliefert wird.
4.6. Die Lieferpflicht des Verkäufers wird für die Dauer eines Lieferhindernisses ausgesetzt, und der Verkäufer ist berechtigt, das Kaufgeschäft rückgängig zu machen, wenn das Lieferhindernis länger dauert als 4 Wochen, ohne dass dies den Käufer zur Geltendmachung eines Schadenersatzes berechtigt.
5. Service, Reklamation und Mängel
5.1. Der Käufer ist verpflichtet, die mündlichen oder schriftlichen Informationen des Verkäufers (u. a. in den Dokumentationsunterlagen des Verkäufers in Form von Broschüren und Anleitungen) zur Anwendung und Instandhaltung der Kaufsache sehr genau zu beachten.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, bei Erhalt und vor Ingebrauchnahme, Justierung oder Bearbeitung der Kaufsache unverzüglich genau zu überprüfen, ob die Kaufsache der vereinbarten Qualität und Menge entspricht, und gleichzeitig zu überprüfen, ob die Kaufsache mit Mängeln behaftet ist.
5.3. Falls der Käufer feststellt, dass die Kaufsache nicht vertragsgemäß geliefert wurde, ist der Käufer verpflichtet, dies unter Angabe einer Beschreibung des Mangels unverzüglich und schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu beanstanden.
Die Reklamation wegen Mängeln muss spätestens 14 Tage, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken sollen, beim Verkäufer eingegangen sein.
5.4. Beim Kauf von neuer Ware wie Maschinen, elektrischen Anlagen, Reifen und Schläuchen muss mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung jeder beliebige Mängelanspruch jedoch spätestens 12 Monate ab dem Liefertag und beim Verkauf von neuen Ersatzteilen spätestens 6 Monate ab dem Liefertag geltend gemacht werden.
Für Saisonmaschinen, die außerhalb der Saison der betreffenden Maschine geliefert werden, läuft die Frist jedoch erst ab Beginn der danach anlaufenden Saison.
5.5. Der Verkäufer nimmt innerhalb einer Frist von 12 Monaten einen Umtausch von Teilen vor, die aufgrund von Material-, Montage- oder Fabrikationsfehlern defekt sind.
Ein Umtausch erfolgt nicht, wenn der Fehler auf das Versäumnis des Käufers zurückzuführen ist, die Anweisungen des Verkäufers zu befolgen, vgl. obiger § 5.1., wenn der Umtausch wegen normalen Verschleißes gewünscht wird, wenn andere Ersatzteile als die Originalteile oder die vom Verkäufer angewiesenen Teile verwendet wurden oder wenn die Reparatur von anderen als den vom Verkäufer zugelassenen Werkstätten ausgeführt wurde.
5.6. Die Kosten in Verbindung mit einer berechtigten Reklamation werden vom Verkäufer übernommen.
Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Montagekosten in den Fällen zu übernehmen, in denen die Montage normalerweise vom Käufer vorgenommen werden kann. Hat der Käufer nach der Lieferung Zusatzausrüstung montieren lassen, übernimmt der Käufer selbst ggf. anfallende Zusatzkosten, die in Verbindung mit der Mängelbehebung hierdurch verursacht werden.
Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer bei unberechtigter Reklamation Kosten in Rechnung zu stellen.
5.7. Falls Mängel nachgewiesen werden, die gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden können, ist der Verkäufer – nach eigener Wahl – berechtigt und verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist entweder eine Neulieferung vorzunehmen, den Mangel zu beheben oder dem Käufer eine verhältnismäßige Reduzierung der vereinbarten Kaufsumme zu gewähren.
5.8. Der Käufer kann infolge von Mängeln an der Kaufsache oder des eigenen Rücktritts vom Vertrag keinen Schadenersatz für indirekte Verluste wie Betriebsverluste, Zeitverluste und entgangenen Gewinn geltend machen, es sei denn, der Käufer kann dokumentieren, dass der Mangel auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zurückzuführen ist.
5.9. Der Verkäufer kann für Mängel nicht zur Zahlung einer höheren Schadenersatz-Gesamtsumme als DKK 100.000,00 pro Kaufvertrag verurteilt werden.
5.10. Falls der Verkäufer Verhandlungen mit dem Käufer einleitet, um eine gütliche Einigung für eine vom Käufer geltend gemachte Reklamation herbeizuführen, bedeutet eine solche Verhandlung nicht, dass der Verkäufer die Reklamation anerkannt hat. Der Verkäufer ist daher weiterhin berechtigt, sich auf die vereinbarten Reklamationsfristen und Haftungsbeschränkungen zu berufen.
6. Gebrauchtmaschinen/in Zahlung genommene Maschinen
6.1. Beim Verkauf oder bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtmaschinen o. Ä. werden diese wie gesehen, ohne Haftung und ohne Reklamationsrecht gehandelt, vgl. jedoch die Bestimmungen in § 6.2. - 6.4. unten.
6.2. Hat die verkaufende Vertragspartei ihre loyale Informationspflicht verletzt oder ist die Maschine o. Ä. in wesentlich schlechterem Zustand als unter Berücksichtigung des Preises und den sonstigen Umständen erwartet werden konnte, findet § 6.1. keine Anwendung.
6.3. Beim Verkauf oder bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtmaschinen hat die kaufende Vertragspartei in Bezug auf versteckte Mängel jedoch höchstens ein Reklamationsrecht von 1 Monat nach Lieferung.
6.4. Mangels abweichender Vereinbarung steht der Käufer für den Kilometerstand/die Betriebsstundenzahl, das Baujahr und die Schuldenfreiheit der vom Käufer verkauften bzw. in Zahlung gegebenen Maschine ein.
7. Zahlung
7.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Zahlung bei der Lieferung in bar.
7.2. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Käufer zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 2 % pro angefangenen Monat verpflichtet, gerechnet ab dem Liefertag bis zur erfolgten Zahlung. Darüber hinaus hat der Käufer eine Gebühr in Höhe von DKK 250,00 für jede schriftliche Zahlungserinnerung zu entrichten.
7.3. Der Verkäufer ist – nach eigener Wahl – berechtigt, Einzahlungen des Käufers im Voraus für etwaige Zinsen und Kosten, die dem Käufer obliegen, für Versicherungsprämien sowie für etwaige Reparatur- und Ersatzteilkosten in Verbindung mit der Kaufsache zu verwenden. Falls die Einzahlung in der genannten Weise verwendet wird, bedeutet dies keine Verletzung der Pflichten des Käufers, da die vereinbarte Ratenzahlungsregelung sich in Übereinstimmung mit § 28, Abs. 3 des dänischen Kreditvertragsgesetzes entsprechend verlängert.
8. Kreditkauf, Eigentumsvorbehalt und Versicherungspflicht
8.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen und gültigen Zahlung der Kaufsumme einschließlich Zinsen, Kosten usw. vor.
8.2. Erfolgt der Kauf auf Kredit, ist der Käufer verpflichtet, die erforderliche Haftpflicht-, Kasko- und Feuerversicherung abzuschließen, wobei der Käufer auf Anforderung verpflichtet ist, die Einhaltung dieser Pflicht durch Vorlage von Versicherungsscheinen und Quittungen für gezahlte Prämien zu dokumentieren. Der Käufer hat sicherzustellen, dass dem Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung der Kaufsache eine etwaige Versicherungssumme abgetreten wird.
Die Versicherungssumme dient zur Vorabbefriedigung der Forderungen des Verkäufers in dem Umfang, in dem die Versicherungssumme nicht zur Reparatur der Kaufsache verwendet wird.
8.3. Falls sich die Adresse des Käufers ändert, ist dem Verkäufer dies unverzüglich mitzuteilen.
9. Produkthaftung
9.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung kann die Haftung des Verkäufers für Sachschäden DKK 2,0 Mio. nicht übersteigen.
9.2. Es wird vereinbart, dass der Verkäufer niemals in weitreichenderem Umfang produkthaftpflichtig wird, als aus den Bestimmungen der Produkthaftungsrichtlinie folgt.
9.3. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, wenn der Verkäufer grob fahrlässig gehandelt hat.
9.4. Ungeachtet § 9.1. - 9.3. oben haftet der Verkäufer in keinem Fall für indirekte Verluste wie Vermögensverluste, Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Zeitverluste usw., es sei denn, der Käufer kann dokumentieren, dass der Verlust auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zurückzuführen ist.
9.5. Falls der Verkäufer aufgrund der Nutzung, des Anbaus, der Änderung, der Verschrottung, der Entsorgung, des Verkaufs, des Verleihs, der Vermietung, des Leasings oder einer anderen Verfügung des Käufers über die Kaufsache gegenüber Dritten haftbar gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in dem Umfang schadlos zu halten, in dem die Haftpflicht die in § 9.1. - 9.4. oben aufgeführten Höchstsummen überschreitet.
9.6. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind verpflichtet, sich vor demselben Forum verklagen zu lassen, vor dem eine etwaige Produkthaftungssache gegen die andere Vertragspartei verhandelt wird.
10. Streitigkeiten
10.1. Streitigkeiten über den oder aus dem Kaufvertrag oder sonstigen Vereinbarungen der Vertragsparteien werden nach dänischem Recht entschieden.
10.2. Streitigkeiten werden vom Amtsgericht im Gerichtsbezirk des Verkäufers entschieden.
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